Als UnternehmerIn können Sie an wertvolle MitarbeiterInnen, LeistungsträgerInnen, GeschäftsführerInnen und Führungskräfte statt einer Gehaltserhöhung eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionszusage anbieten. Gleichzeitig profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. UnternehmerInnen können diese betriebliche Vorsorge auch für sich selbst abschließen – sofern ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist.
Die Pensionszusage ist eine schriftliche, unwiderrufliche Vereinbarung mit Rechtsanspruch auf Leistung einer Firmenpension.