s Pensionszusage

Die Pensionslücke schließen

Der Übertritt in den Ruhestand ist mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden, die Pensionslücke wird immer größer.

Finanziellen Ausgleich schafft eine Firmen-Pension. Die Pensionszusage kann leistungs- oder beitragsorientiert gestaltet werden.

Finanziert wird die Firmen-Pension wie jede betriebliche Investition durch die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Gesetzlich ist die Bildung gewinnmindernder Pensionsrückstellungen vorgesehen – zur Hälfte mit Wertpapieren oder einer zweckgebundenen Rückdeckungsversicherung unterlegt.

Für die nötige Liquidität bei Pensionsantritt sorgt entweder

  • eine Wertpapierdeckung mit ergänzender Pensionsrückdeckungsversicherung
    oder
  • eine ausschließliche Finanzierung über eine Pensionsrückdeckungsversicherung.

Von einer Firmen-Pension und einer gleichzeitigen Finanzierung über eine Rückdeckungsversicherung profitieren Unternehmer, Arbeitnehmer sowie das gesamte Unternehmen:

Vorteile für den Unternehmer

Steuervorteile

  • Prämien sind Betriebsausgaben
  • gewinnmindernder Aufbau der Pensionsrückstellung
  • steuerschonende Alternative zu Gehaltserhöhungen, da keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge anfallen

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  • qualifizierte Mitarbeiter mit starker Unternehmensbindung
  • zukunftsorientierter Arbeitgeber
  • betriebliche Altersvorsorge – Teil eines Erfolgsrezepts

Vorteile für begünstige Geschäftsführer und Mitarbeiter

Pension mit Sicherheit

  • Schließung der Pensionslücke
  • gesichertes Pensionskapital auch im Insolvenzfall (Prioritätsstellung)
  • Möglichkeit der Kapitalablöse
    begünstigter Hälftesteuersatz für Beträge bis EUR 11.100,– (Stand 2012)

Steuervorteile

  • Steuerersparnis gegenüber Gehaltserhöhung oder sonstiger Barvergütung, da in der Ansparphase weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer anfallen
  • Besteuerung erst in der Rentenzahlungsphase, daher in der Regel niedrigerer Steuersatz
  • einkommensteuerfreie Übertragung des Pensionskapitals zur Verrentung im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung oder Pensionskasse unter bestimmten Voraussetzungen möglich

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