s Betriebspension

Die ideale Zusatzpension

Mit dem Start der betrieblichen Kollektivversicherung (2005) schuf der Gesetzgeber eine neue Perspektive für die betriebliche Altersvorsorge.

Für die Mitarbeiter des Unternehmens – oftmals auch im Betrieb angestellte Familienmitglieder – können bis zu 10,25% der Gehaltssumme steuergünstig in die s Betriebspension einbezahlt werden.

Das angesparte Kapital wird als lebenslange Zusatzpension bzw. im Fall vorzeitiger Berufsunfähigkeit oder Invalidität als Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension ausbezahlt. Im Ablebensfall gibt eine Hinterbliebenenpension Sicherheit.

Das Pensionskapital kann durch freiwillige Eigenbeiträge des Mitarbeiters noch zusätzlich erhöht werden.

Die s Betriebspension zeichnet sich durch viele Vorteile aus:

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Prämien sind bis zu 10,25% der Gehaltssumme gewinnmindernde Betriebsausgabe
  • Prämienzahlung ist günstiger als Gehaltserhöhung, da frei von ASVG-Abgaben und Lohnnebenkosten
  • Gut kalkulierbarer und überschaubarer Aufwand
  • Unternehmer zeigt sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Für Prämienzahlung des Arbeitgebers keine Lohnsteuer und keine ASVG-Beiträge
  • Sofortige Unverfallbarkeit der Arbeitgeberprämien – auch bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers
  • Eigene Prämienzahlungen des Arbeitnehmers mit Steuervorteil sind möglich
  • Stetiger Wertzuwachs durch garantierte Verzinsung und zusätzliche jährliche Gewinnbeteiligung in der Ansparphase
  • Garantierte Rentenzahlungen in der Leistungsphase
  • Rentenleistungen aus Arbeitnehmerprämien sind steuerbegünstigt bzw. steuerfrei
  • Bestmöglich geförderter Ausgleich des Einkommensverlusts in der Pension

Die s Betriebspension ist eine zeitgemäße Vorsorgeleistung, die von den Arbeitnehmern als zukunftsorientierte Investition ihres Arbeitgebers geschätzt wird.

JETZT NEU FÜR PENSIONSKASSEN-KUNDEN!

Eine Gesetzesnovelle bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, von der Pensionskasse in die s Betriebspension zu wechseln, und sich damit für ein Produkt mit Sicherheit und Garantie zu entscheiden.

Diese Novelle tritt ab 1.1.2013 in Kraft und regelt folgende Wechselmöglichkeiten für Pensionskassen-Kunden:

  • Alle Anwartschaftsberechtigten können sich ab einem Alter von 55 Jahren jeweils bis 31.Oktober entscheiden, ab dem darauf folgenden 1.Jänner mit ihrem vorhandenen Kapital und den künftigen Beitragszahlungen in die s Betriebspension zu wechseln (erstmalige Möglichkeit: Entscheidung bis 31.Oktober 2013 mit Wechsel per 1.Jänner 2014).

    Voraussetzung für den individuellen Wechsel:
    • Der Arbeitgeber muss einen Rahmenvertrag für die s Betriebspension mit der s Versicherung abschließen und
    • die bestehende Betriebsvereinbarung (Einzelvereinbarung) muss ergänzt werden, um eine Wahl zwischen Pensionskasse und Versicherung zu ermöglichen.
  • Nach wie vor ist ein individueller Wechsel von der Pensionskasse in die s Betriebspension zum Pensionsantritt möglich. Auch in diesem Fall muss es einen entsprechenden Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und s Versicherung geben.
  • Jene Pensionisten, die bereits per Dezember 2012 eine Pensionskassen-Rente erhalten, können im nächsten Jahr einmalig ein Zeitfenster bis 31.Oktober 2013 nutzen können, um in die s Betriebspension zu wechseln. In diesem Fall würden die Rentenzahlungen ab 1.Jänner 2014 von der Versicherung erfolgen. Künftige Pensionszahlungen sind damit garantiert.

Daher: Bereits jetzt Voraussetzung für Wechsel schaffen und folgende Vorteile nutzen:

Ansparphase:

Einbezahlte Beiträge werden mit einem – ab Abschluss gültigen – lebenslangen Garantiezins veranlagt (aktuell: 2,0%) und sichern damit einen kontinuierlichen Kapitalzuwachs. Darüber hinaus erhöhen jährlich erwirtschaftete Mehrerträge in Form einer Gewinnbeteiligung das Pensionskapital.

Wichtig: Ist die Gewinnbeteiligung einmal zugeteilt, kann sie später nicht mehr verfallen!

Rentenzahlungsphase:

Die Garantierente ist bereits bei Vertragsabschluss fixiert und kann keinesfalls gekürzt werden. Höhere Veranlagungserträge werden in Form einer Bonusrente bzw. Rentensteigerung ausbezahlt.