Die ideale Zusatzpension
Mit dem Start der betrieblichen Kollektivversicherung (2005) schuf der Gesetzgeber eine neue Perspektive für die betriebliche Altersvorsorge.
Für die Mitarbeiter des Unternehmens – oftmals auch im Betrieb angestellte Familienmitglieder – können bis zu 10,25% der Gehaltssumme steuergünstig in die s Betriebspension einbezahlt werden.
Das angesparte Kapital wird als lebenslange Zusatzpension bzw. im Fall vorzeitiger Berufsunfähigkeit oder Invalidität als Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension ausbezahlt. Im Ablebensfall gibt eine Hinterbliebenenpension Sicherheit.
Das Pensionskapital kann durch freiwillige Eigenbeiträge des Mitarbeiters noch zusätzlich erhöht werden.
Die s Betriebspension zeichnet sich durch viele Vorteile aus:
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Prämien sind bis zu 10,25% der Gehaltssumme gewinnmindernde Betriebsausgabe
- Prämienzahlung ist günstiger als Gehaltserhöhung, da frei von ASVG-Abgaben und Lohnnebenkosten
- Gut kalkulierbarer und überschaubarer Aufwand
- Unternehmer zeigt sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung
Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Für Prämienzahlung des Arbeitgebers keine Lohnsteuer und keine ASVG-Beiträge
- Sofortige Unverfallbarkeit der Arbeitgeberprämien – auch bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers
- Eigene Prämienzahlungen des Arbeitnehmers mit Steuervorteil sind möglich
- Stetiger Wertzuwachs durch garantierte Verzinsung und zusätzliche jährliche Gewinnbeteiligung in der Ansparphase
- Garantierte Rentenzahlungen in der Leistungsphase
- Rentenleistungen aus Arbeitnehmerprämien sind steuerbegünstigt bzw. steuerfrei
- Bestmöglich geförderter Ausgleich des Einkommensverlusts in der Pension
Die s Betriebspension ist eine zeitgemäße Vorsorgeleistung, die von den Arbeitnehmern als zukunftsorientierte Investition ihres Arbeitgebers geschätzt wird.